Satz 1 gilt auch für Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ bis zum Ende der Abschlussstufe sowie für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Autismus“ an Auftragsschulen bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10. S. 683) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,und der Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife von Nichtschülerinnen und Nichtschülern vom 3. § 74 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: In § 41 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt: Es wird insbesondere von immersiven Sprachlernmethoden sowie von der Möglichkeit, Sachfachunterricht in einer Zweit- beziehungsweise Fremdsprache zu erteilen, Gebrauch gemacht. (4) Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags nach § 4 sollen die Schulen mit anerkannten Trägern der Jugendhilfe im Einvernehmen mit dem Jugendamt den Einsatz von sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften vereinbaren; § 19 Absatz 6 bleibt unberührt. vier von der Gesamtschülervertretung, an Grundschulen von den Sprecherinnen und Sprechern der Schülerinnen und Schüler gewählte Schülerinnen oder Schüler,“ Juli 2021, S. 842, Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin Wahlperiode des Abgeordnetenhauses in Kraft. (2) Zu diesem Zweck dürfen Namen, Loginnamen, für die Anmeldung genutzte eindeutige Pseudonyme, Passwörter, kryptografische Schlüssel und Zertifikate, E-Mailadressen, Rollen und Berechtigungen der Nutzerinnen und Nutzer sowie für das System erforderliche technische Nummern (ID-Nummern) verarbeitet werden. WebVerordnung zur Anpassung von Regelungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I … Hierzu kann das Angebot an Kindertagespflegestellen gemäß den Vorgaben des Kindertagesförderungsgesetzes genutzt werden. 2. Das Abgeordnetenhaus hat folgendes Gesetz beschlossen: Das Schulgesetz vom 26. 40. (1) Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko für die Schülerin oder den Schüler führen kann, und die für längere Zeit vom Präsenzunterricht befreit sind, müssen anstelle von Sport ein Ersatzfach belegen. Diese Verordnung regelt die im Hinblick auf die im Schuljahr 2021/2022 im Land Berlin pandemiebedingt aus Gründen des Infektions- oder Gesundheitsschutzes eintretenden Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs an den Schulen und den Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs erforderlichen Abweichungen von Vorgaben der Grundschulverordnung vom 19. Angebote ergänzender Förderung und Betreuung richten sich nach dem Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsschule und müssen hinsichtlich der Einrichtung und der Personalausstattung den pädagogischen und gesundheitlichen Anforderungen an die Betreuung von Kindern entsprechen. das Nähere zur Evaluation nach Absatz 6 Satz 10.“ September 2020(GVBl. 26. I 1948, 358 Ursprüngliche Fassung vom: 26. Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung — AufnahmeVO-SbP, Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe — VO-GO. Satz 1 gilt für Studierende der Fachschulen mit der Maßgabe, dass diese in das folgende Semester zurücktreten. April 2010 (GVBl. „(12) Die nach § 8 Absatz 2 Nummer 5, 6, 9, 12 und 13 erforderlichen Konzepte sind von der Schule erstmalig zum Schuljahr 2022/2023 vorzuhalten oder anzupassen. S. 1125) geltenden Fassung treten zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft.“ Eine Auflistung einer an Schulen in Betracht kommenden Auswahl an digitalen Lehr- und Lernmitteln wird von der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung verbindlich festgelegt und in Rücksprache mit den Schulen regelmäßig aktualisiert. c) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: Wahlperiode des Abgeordnetenhauses in Kraft. 14. Die ergänzende Förderung und Betreuung unterliegt der Schulaufsicht nach diesem Gesetz, auch soweit sie von Trägern der freien Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen erbracht wird. „Soweit es auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 erforderlich ist, können Gremien in den Schuljahren 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 ihre Sitzungen als Videokonferenz durchführen.“. (1) Die Schulaufsichtsbehörde betreibt ein Fachverfahren zum Identitätsmanagement, in dem personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und anderen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Erfüllung der den Schulen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben verarbeitet werden dürfen, soweit dies zum Zweck der Authentifizierung und Rechtevergabe bei der Bereitstellung weiterer Dienste, wie Lernmanagementsystemen oder Systemen zur Bereitstellung digitaler Kommunikationsangebote, erforderlich ist. In § 7 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt: Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“ sind zusätzlich deren kognitive Fähigkeiten zu berücksichtigen. 15. In § 85 Absatz 1 werden die Wörter „Jahrgangsstufen 5 und 6“ durch die Wörter „Jahrgangsstufen 1 bis 6“ ersetzt und die Wörter „Gesamtschülervertretung; die Sprecherinnen und Sprecher der Jahrgangsstufen 3 und 4 nehmen beratend an der Gesamtschülervertretung teil.“ durch das Wort „Gesamtschülervertretung.“ ersetzt. (3b) Schülerinnen und Schülern, die mehrsprachig aufwachsen, kann auf Antrag eine nichtdeutsche Erstsprache als zweite Fremdsprache anerkannt werden. Gesetz zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 vom 31. Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. d) Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 14 angefügt: 5. die sozialpädagogische Fachkraft der schulbezogenen Jugendsozialarbeit gemäß § 5b und Juli 2019 (GVBl. Berlin 2021, S. 1125 ff. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: Alle von den Schülerinnen und Schülern gesprochenen Sprachen werden bei der Aufnahme in die Schule durch die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft erfasst. Ein Teil der Freien Schulen in Mecklenburg … Jahrgang Nr. 13. Die Bedarfsfeststellung erfolgt durch Bescheid des örtlich zuständigen Jugendamts, welches die Daten auch im Rahmen eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens für die ergänzende Förderung und Betreuung sowie die Kindertagesförderung nutzen darf; die Daten sind nach der Beendigung der ergänzenden Förderung und Betreuung zu löschen, soweit die Daten nicht mehr zur Abwicklung des Kostenbeteiligungs- oder des Finanzierungsverfahrens benötigt werden. ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. September 2021 (GVBl. Klicken Sie rechts auf die hochgestellten Ziffern, um direkt zu den einzelnen diese Vorschrift betreffenden Ãnderungsgesetzen zu gelangen. „15. Berlin 2008, S. 78), Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25. Januar 2010 (GVBl. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt § 64 Absatz 11.“ Berlin 2013, S. 199), Gesetz zur Ãnderung des Schulgesetzes und weiterer Gesetze vom 26. März 2014 (GVBl. Grundschulverordnung (GsVO) - Schulgesetz Berlin | Schulgesetz … (4) Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, das Nähere zu den Voraussetzungen und zur Ausgestaltung des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache eine andere als Deutsch ist, sowie zur Förderung der Zwei- und Mehrsprachigkeit für alle Berliner Schülerinnen und Schüler durch Rechtsverordnung zu regeln, insbesondere Berlin 2011, 347, 348 f.), Gesetz zur Ganztagsbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 und für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen vom 19. Juni 2012 (GVBl. 1. ihre besonderen pädagogischen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen in Unterricht, Erziehung, Beratung und Betreuung einschließlich des schulischen Ganztagskonzepts sowie die Form der Leistungsbeurteilung und die Formen der Leistungsdifferenzierung, 16. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden. Absatz 10 wird Absatz 5. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung regelt das Nähere über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Verwendung digitaler Lehr- und Lernmittel sowie digitaler Kommunikationswerkzeuge durch Rechtsverordnung.“ praktische oder theoretische Prüfungsteile anordnen, Die Kostenbeteiligung in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 sowie für die Schülerinnen und Schüler der Unter-, Mittel-, Ober- und Abschlussstufe der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt âGeistige Entwicklungâ sowie für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt âAutismusâ an Auftragsschulen richtet sich nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz in der Fassung vom 23. Berlin 2018, S. 710), Gesetz zum Mittagessen an Schulen (GVBl. 2. den Ersatz vorgesehener praktischer Prüfungsteile durch andere § 19 wird wie folgt geändert: Die §§ 2, 6 und 10 Absatz 1 und 2 treten mit Wirkung vom 1. S. 497), die zuletzt durch Artikel 23 der Verordnung vom 1. ), Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung Anwendungsbereich, § 17 Jahrgangsstufen, Schulstufen und Schularten, § 18 Schulversuche, Schulen besonderer pädagogischer Prägung, § 19 Ganztagsschulen, ergänzende Förderung und Betreuung, Mittagessen, Abschnitt V Sonderpädagogische Förderung, Teil XI Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen, Teil XII Ãbergangs und Schlussvorschriften, Aufnahmeverordnung Schulen besonderer pädagogischer Prägung, Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, Verordnung zur Anpassung von Regelungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I und II zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2021/2022, Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule), Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen, Werner - Anwälte für Schulrecht in Berlin, § 19 Ganztagsschulen, ergänzende Förderung und Betreuung, Mittagessen. bis zu fünf von der Gesamtkonferenz gewählte Vertreterinnen oder Vertreter, wobei mindestens je eine dieser Personen dem sonstigen pädagogischen Personal der Schule aus der ergänzenden Förderung und Betreuung und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit angehören soll,“ aa) In Nummer 4 wird das Wort „und“ durch einen Punkt ersetzt. „ § 64c Identitätsmanagement“ (3) Die während des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause erbrachten Leistungen werden zur Leistungsbewertung herangezogen. Berlin 2019, S. 255), Viertes Gesetz zur Ãnderung des Schulgesetzes vom 27.September 2021 (GVBl. 23. c) In Absatz 8 Satz 1 werden nach den Wörtern „die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit“ ein Komma und die Wörter „die Ergebnisse sind regelmäßig schulöffentlich bekannt zu geben. (3) Artikel 8 tritt zu Beginn der 19. www.schulgesetz-berlin.de | Internetservice von Rechtsanwalt Olaf Werner | Bayreuther Str. 5. ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, das der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing dient, „(10) Die Bereitstellung der nach Absatz 1 gespeicherten personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und anderen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere der Identitätsmerkmale für das nach § 64c betriebene Fachverfahren ist zulässig, sofern sie erforderlich ist, um diejenigen Dienste zur Verfügung zu stellen, die der Erfüllung der den Schulen durch Rechtsverordnung zugewiesenen Aufgaben dienen. Dem § 55 Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt: Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen für Altenpflege. „ § 64c - Identitätsmanagement In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „rassistischen“ die Wörter „oder antisemitischen“ eingefügt. sofern die ordnungsgemäße Durchführung der Abiturprüfung in dem jeweiligen Fach auf Grund von Infektionsschutzmaßnahmen im Schuljahr 2021/2022 nicht möglich ist. 1. Der Antrag ist schriftlich bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu stellen. 3. die Ausgestaltung der pädagogischen Schwerpunkte und besonderen Organisationsformen durch die Stundentafel (§ 14 Absatz 4), Schülerinnen und Schüler ohne hinreichende Deutschkenntnisse, deren Lernprozess beim Erwerb der deutschen Sprache im Schuljahr 2020/2021 pandemiebedingt so umfassend beeinträchtigt wurde, dass sie dadurch nicht die zu erwartenden Fortschritte bei der Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit in der deutschen Sprache gemacht haben, können in der Primarstufe abweichend von § 17 Absatz 4 Satz 1 der Grundschulverordnung an ihren Lernstand angepasste Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes gemäß § 17 Absatz 4 und 5 der Grundschulverordnung auch dann erhalten, wenn sie bereits im dritten Jahr eine deutschsprachige Regelklasse besuchen; in der Sekundarstufe I können sie abweichend von der in § 17 Absatz 8 Satz 1 der Sekundarstufe I-Verordnung vorgesehenen Höchstdauer an ihren Lernstand angepasste Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bis zum Abschluss des Schuljahres 2021/2022 erhalten, um ihre nicht ausreichenden Deutschkenntnisse auszugleichen. „14. b) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: a) Absatz 4 wird wie folgt geändert: Schülerinnen und Schüler aus dem Land Brandenburg können im Rahmen freier Kapazitäten ergänzende Förderung und Betreuung erhalten, wenn vom Leistungsverpflichteten ein Betreuungsbedarf festgestellt und die Kostenübernahme erklärt wurde.“ 11. S. 683) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. (2) Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2021/2022 in der Qualifikationsphase befinden, können im Schuljahr 2021/2022 auf Antrag mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in den folgenden Schülerjahrgang zurücktreten. (1) Für die im Schuljahr 2021/2022 zu bildenden Ausschüsse gilt im Falle der Fortdauer der Pandemie zum Zeitpunkt der Prüfung auch ein Ausschussmitglied als anwesend im Sinne von § 37 Absatz 3 Satz 2 und 3 der Sekundarstufe I-Verordnung, § 23 Absatz 1 der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung, § 32 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, § 33 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung über die staatlichen Kollegs und Abendgymnasien des Landes Berlin und § 10 Satz 1 der Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife von Nichtschülerinnen und Nichtschülern, das mittels Videokonferenz dem jeweiligen Ausschuss zugeschaltet wird. Im Ãbrigen erhalten die Schülerinnen und Schüler auf eigene Kosten ein Mittagessen. Im Rahmen des Zweiten Bildungsweges ist zu gewährleiten, dass die Leistungsnachweise gemäß § 11 Absatz 1 bis 3 der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung erbracht werden können. „2. Oktober 2008 (GVBl. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden. „§ 84a - Klassenrat September 2021 (GVBl. Juni 2005 (GVBl. „(4) Auf die Schulen in freier Trägerschaft finden die §§ 1 und 3 (Bildungs- und Erziehungsziele) sowie § 5a Anwendung; für Ersatzschulen gelten zusätzlich § 18 Absatz 1 und 2 Satz 1 bis 3(Schulversuche), § 52 (Schulgesundheitspflege) und die §§ 64 bis 66 (Datenschutz). Abweichend von Satz 1 und 2 wird für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Ganztagsschule in der offenen Form sowie Schülerinnen und Schüler der Eingangs-, Unter- und Mittelstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ohne weitere Prüfung ein Bedarf festgestellt und eine ergänzende Förderung und Betreuung gewährt. Das Schulgesetz vom 26. Juli 2021 (GVBl. die Stellung eines Antrags auf Wechsel zu einem Träger der Jugendhilfe oder auf Wechsel des Trägers der Jugendhilfe und, sofern der Antrag von der Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger genehmigt ist, die konkrete Auswahl des Trägers der Jugendhilfe im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (§ 19 Absatz 6) einschließlich der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung, die Stellung eines Antrags auf Wechsel von einem Träger der Jugendhilfe zu öffentlichem Personal sowie die Grundsätze über weitere Kooperationen mit anderen Schulen und außerschulischen Partnern,“ Dezember 2010 (GVBl. § 15 wird wie folgt gefasst: Streik an Berliner Schulen startet – Das sind die Folgen. 39. 41. Im Übrigen erfolgt die Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen durch den Prüfling. „16. (2) Abweichend von § 15 Absatz 3 Nummer 2 der Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife von Nichtschülerinnen und Nichtschülern geben die Prüflinge für zusätzlich durchzuführende mündliche Prüfungen mit dem Antrag auf Zulassung vier Schwerpunkte an. S. 26), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. § 14 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und § 15 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung über die staatlichen Kollegs und Abendgymnasien des Landes Berlin gelten mit der Maßgabe, dass die dort in Bezug genommene Zeitvorgabe als eingehalten gilt, wenn die Dauer der Klausur mindestens 180 Minuten beträgt. 8 | 10787 Berlin, Teil I Auftrag der Schule und Recht auf Bildung und Erziehung Anwendungsbereich, Teil XI Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen, Teil XII Übergangs und Schlussvorschriften, Gesetz zur Bindung der Lehrkräfte an das Land Berlin Lehrkräftebindungsgesetz LBindG, Aufnahmeverordnung Schulen besonderer pädagogischer Prägung, Verordnung zur Anpassung von Regelungen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I und II zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Schuljahr 2021/2022, Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule), Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen, Werner - Anwälte für Schulrecht in Berlin. Dem § 129 werden die folgenden Absätze 12 und 13 angefügt: Gesamtes Schulstufen-COVID-19-Verordnung 2021/2022 Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: „(2a) Für die schulischen IT-Fachverfahren und deren verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur ist die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung verantwortlich. www.schulgesetz-berlin.de | Internetservice von Rechtsanwalt Olaf Werner | Bayreuther Str. WebDiese Verordnung regelt die im Hinblick auf die im Schuljahr 2021/2022 im Land Berlin … In § 74a Satz 4 werden nach dem Wort „Schulpersonal“ die Wörter „sowie die sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendhilfeträgers, der gemäß § 5b in Kooperation mit der Schule Aufgaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit wahrnimmt,“ eingefügt. b) Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst: S. 479), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Der Betreuungsumfang soll dem Bedarf der Familie und insbesondere des Kindes gerecht werden. 5. S. 710) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; § 26 Absatz 1 Satz 4 des Kindertagesförderungsgesetzes findet entsprechende Anwendung. (2) Artikel 2 tritt zu Beginn der 19. Die Schulaufsicht erstreckt sich auch auf das Internat und die auÃerunterrichtliche Förderung und Betreuung. 29. Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz SchulG) „(4a) Mit beratender Stimme gehören dem Landesschulbeirat an, Hierzu kann das Angebot an Kindertagespflegestellen gemäà den Vorgaben des Kindertagesförderungsgesetzes genutzt werden. Sofern ein Gremium mit absoluter Mehrheit von der allgemeinen Geschäftsordnung abweicht oder sich eine eigene Geschäftsordnung gibt, gilt diese in entsprechender Fassung für die Länge der Wahlperiode.“ S. 310) geändert worden ist, in Anspruch genommen haben. Für den Integrationsausschuss der Bezirksverordnetenversammlungen der 18. Dezember 2010 (GVBl. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin. 3. die oder der vom Beirat Berufliche Schulen gewählte Vertreterin oder Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, „Die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages erfolgt auch an Orten außerhalb von Schule.“ Es erfolgt entsprechend den Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde im Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/2022. Februar 2010 (GVBl. Wir erfassen und speichern einige der bei der Nutzung dieser Website durch Sie anfallenden Daten und verwenden Cookies. 7. die Ziele und besonderen Formen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Ausübung der gemeinsamen Verantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder, September 2020 (GVBl. 32. August 2021 in Kraft. Schule und Internat bilden dabei eine pädagogische Einheit. Januar 2004 (GVBl. WebBerliner Schulrecht - aktuelle Rechtsvorschriften / Änderungen: Schulgesetz Berlin, … Lehrkräfte streiken drei Tage in der Prüfungszeit. Juli 2022 (GVBl. Juli 2021 geltenden Fassung oder das Recht auf Rücktritt gemäß § 129a Absatz 8 in der bis zum 31. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 und für die in Satz 2 genannten Schülerinnen und Schüler wird die ergänzende Förderung und Betreuung auch während der Schulferien angeboten. S. 88),die zuletzt durch Artikel 25 der Verordnung vom 1. Dem § 9 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: 19. c) Satz 2 wird gestrichen. Die ergänzende Förderung und Betreuung unterliegt der Schulaufsicht nach diesem Gesetz, auch soweit sie von Trägern der freien Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen erbracht wird. 4. die erstsprachlichen, bilingualen und immersiven Angebote, August 2021 in Kraft. Juli 2021 geltenden Fassung oder das Recht auf Rücktritt gemäß § 129a Absatz 8 in der bis zum 31. Im Fach Philosophie werden zwei Aufgaben aus verschiedenen vom Prüfling zu wählenden Reflexionsbereichen gestellt. c) Nach der Angabe zu § 64b wird folgende Angabe eingefügt: „Die unterrichtliche Tätigkeit der in Absatz 1 genannten Lehrkräfte erfolgt in gemeinsamer Abstimmung mit anderen Lehrkräften und den sonstigen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung stellt den Schulen darüber hinaus ein digitales Lernmanagementsystem zur Verfügung und kann Lizenzen für digitale Lehr- und Lernmittel beschaffen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. 9. Insbesondere stellen sie Trägern der Jugendhilfe ihre Räumlichkeiten und technischen Ausstattungen im Benehmen mit dem Schulträger entgeltfrei zur Verfügung, wenn eine Kooperation besteht oder dies durch den Schulträger oder eine von ihm beauftragte Stelle außerhalb der Nutzung durch die Schule selbst genehmigt wird. 1. 21 18. S. 322), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Jahrgang Nr. (2) Ergeben sich auf Grund des Übergangs zum schulisch angeleiteten Lernen zu Hause oder auf Grund der Erteilung einer Befreiung vom Sportunterricht während des Kurshalbjahres Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahme am praktischen Sportunterricht und ist die Bildung einer Zeugnisnote auf Grund bereits erbrachter Leistungen pädagogisch nicht möglich, wird zur Leistungsüberprüfung im Fach Sport eine mündliche oder schriftliche Ersatzleistung herangezogen. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 77. Schaut die Politik weiter nur zu? Satz 1 gilt für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend. Die auÃerunterrichtliche Förderung und Betreuung umfasst neben der Beaufsichtigung während der Mittagspause insbesondere vertiefende Ãbungen, Hausaufgabenbetreuung, Arbeitsgemeinschaften und Neigungsgruppen. 2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen, S. 318), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. (1) Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache eine andere als Deutsch ist, werden mit allen anderen Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet, soweit sich aus Absatz 2 und der auf Grund des Absatzes 4 erlassenen Rechtsverordnung nichts anderes ergibt. cc) Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 12 angefügt: „ § 5b - Schulbezogene Jugendsozialarbeit Schon seit … Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden. S. 560) außer Kraft. (2021) Benjamin Edelstein 20.12.2022 / 3 Minuten zu lesen Mehr als die Hälfte der Viertklässler:innen in Deutschland erreicht mindestens den Regelstandard im Lesen, doch gut ein Fünftel verfehlt den Mindeststandard - bei großen Bundesländerunterschieden. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden. „ § 15 - Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit (4) Die für Jugend und Bildung zuständigen Senatsverwaltungen werden ermächtigt, nach Maßgabe des Haushaltsplanes das Nähere zur Ausgestaltung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, insbesondere zu verbindlichen Kooperationsregelungen, zur inhaltlich-fachlichen Ausgestaltung und Steuerung sowie Qualitätssicherung durch Rechtsverordnung zu regeln.“ Berlin 2016, S. 243 ff. Die tägliche Aufenthaltsdauer der Schülerinnen und Schüler soll acht Zeitstunden nicht überschreiten. 11. die finanzielle Absicherung der besonderen pädagogischen Schwerpunkte und Aktivitäten durch das Schulbudget, www.schulgesetz-berlin.de | Internetservice von Rechtsanwalt Olaf Werner | Bayreuther Str. 54 15. 23 12.April 2022 S. 153 Abweichend von Satz 1 und 2 wird für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Ganztagsschule in der offenen Form sowie Schülerinnen und Schüler der Eingangs-, Unter- und Mittelstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt âGeistige Entwicklungâ ohne weitere Prüfung ein Bedarf festgestellt und eine ergänzende Förderung und Betreuung gewährt. 1. die jeweiligen von den Bezirksausschüssen gewählten Vertreterinnen oder Vertreter, Unterricht und Prüfungen fallen aus. (2) Kann in der Einführungsphase an der Integrierten Sekundarschule, der Gemeinschaftsschule, dem beruflichen Gymnasium, den Kollegs oder den Abendgymnasien in einem Fach aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler oder die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen pandemiebedingten Unterrichtsausfalls, keine Zeugnisnote gebildet werden, wird das Fach auf dem Zeugnis mit „n. Lehrkräfte streiken drei Tage in der Prüfungszeit 3. auf die Bewertung einzelner Prüfungsteile verzichten oder 34. 2. die vom Beirat Berufliche Schulen gewählten Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, Schülerinnen oder Schüler und Erziehungsberechtigten, 4. 43. (3) Alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, einschlieÃlich der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an den Gemeinschaftsschulen, sowie die der Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Gymnasien und den Integrierten Sekundarschulen erhalten ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen.Â. 3. die Primarstufenleiterin oder der Primarstufenleiter, „(11) Die Schulen dürfen zum Zweck des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernmittel einschließlich des von der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Lernmanagementsystems sowie digitaler Kommunikationswerkzeuge personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, der sonstigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. „(2a) Die Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz zur Verwaltung der nach Absatz 1 genannten Bestände und zur Organisation der in § 50 Absatz 2 eingeführten Lernmittelfreiheit auf der Grundlage eines Medienpädagogischen Konzepts eine Schulbibliothek errichten. Schon seit 2021 streiken die Berliner Lehrkräfte für kleinere Klassen. Im Ãbrigen können Schulen, sofern die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen vorliegen, als Ganztagsschulen geführt werden.